Änderungen Radio- und Fernsehempfangsgebühren per 1. Januar 2019

Auf 1. Januar 2019 wird die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen in Kraft treten. Die bisher durch die Billag einkassierte, geräteabhängige Empfangsgebühr, wird neu zur geräteunabhängigen Abgabe.

Für die Privathaushalte wird das Inkasso neu über die Serafe AG, für die Unternehmungen über die Eidg. Steuerverwaltung erfolgen. Welcher administrative Aufwand uns da erwartet, ist noch nicht vollständig absehbar.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Umsetzung brauchen, helfen wir Ihnen gerne dabei.