Änderungen MWST-Sätze per 1. Januar 2024
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer angehoben. In der untenstehenden Übersicht sind die aktuellen und neuen Mehrwertsteuersätze aufgeführt.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder Sie bei der Umstellung oder bei Spezialfällen zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben.
Listen für Jahresabschluss
Liste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren)
Liste nicht fakturierte Dienstleistungen (angefangene Arbeiten)
Liste der Verbindlichkeiten (Kreditoren)
Bexio eignet sich besonders für Kunden, die Auftragsbearbeitung, Fakturierung und Verwaltung von Zahlungseingängen in einer Software erledigen möchten.
Bexio bietet somit eine gute Basislösung für die Buchführung von Start-Ups und Kleinunternehmen. Zudem verfügt Bexio über viele Tools für das Selberlernen der Software. Bexio ersetzt jedoch ein Basiswissen bezüglich Buchführung und Mehrwertsteuer nicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Installation und den ersten Schritten der Buchführung fachgerecht begleiten zu lassen, damit die Software für Sie den erwarteten Nutzen an Effizienz und Funktionalität bringt.
Aus Erfahrung wissen wir: ein sorgfältiger Start lohnt sich! Gerne begleiten wir diesen Prozess.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen
Anpassung des AHV-Beitragssatzes per 1. Januar 2021
An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde das Erwerbsersatzgesetz geändert und damit ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt. Die Finanzierung erfolgt durch Erhöhung des EO-Beitrages von heute 0.45 auf 0.50 Lohnprozente.
Damit gelten ab 1. Januar 2021 folgende Beitragssätze:
Anpassung des AHV-Beitragssatzes per 1. Januar 2021
An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde das Erwerbsersatzgesetz geändert und damit ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt. Die Finanzierung erfolgt durch Erhöhung des EO-Beitrages von heute 0.45 auf 0.50 Lohnprozente.
Damit gelten ab 1. Januar 2021 folgende Beitragssätze:
Was ist das?
AbaWeb Treuhand
Unsere Finanzbuchhaltungs-Software ABACUS bietet die Möglichkeit, unseren Kunden genau definierte Programme und Funktionen online zur Verfügung zu stellen.
Sie starten via Internet-Verbindung unsere Abacus-Software und erfassen Ihre Buchhaltung direkt auf unserem AbaWeb-Treuhand-Server.
Vorteile für Sie:
- Sie benötigen keine lokal installierte Finanzbuchhaltung mehr. Software-Installationen und Software-Updates entfallen.
- Dank der direkten Online-Erfassung ist kein Datenaustausch mehr notwendig.
- Informationen und Daten sind für Sie und uns jederzeit verfügbar. Die Datensicherung erfolgt bei uns.
- Die Nutzung der Software ist ortsunabhängig. Sie sind flexibel beim Zugriff auf Daten und Programm.
Sicherheit für Sie und uns:
- Die Authentifizierung erfolgt anhand eines Post-Zertifikates, das den Zugriff regelt und einschränkt.
- Der Zugriff erfolgt über eine verschlüsselte Leitung und nur mit zertifiziertem Login. (Sicherheit vergleichbar mit online-Banking).
Haben wir Ihr Interesse geweckt ? Kontaktieren Sie uns bitte!
Foto www.freepik.com
Treuhandbüro SUTTER AG
Alleestrasse 6
3550 Langnau i.E.
Tel 034 408 44 33
info@sutter-treuhand.ch